Informationen zum Geldwäschegesetz
Wir als Immobilienmakler und Immobilienberatungsunternehmen sind zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes verpflichtet.
Demnach sind wir gemäß § 2 Ziffer 10. verpflichtet, die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes einzuhalten und bei der Ausübung unserer Tätigkeit danach zu handeln.
Hierzu gehört im Falle der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Feststellung der Identität durch Erheben von Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) und das Überprüfen der Identität des Vertragspartners bzw. des wirtschaftlich Berechtigten.
Als Vertragspartner sind Sie gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Wir müssen von unseren Vertragspartnern die folgenden Angaben erheben und uns durch Einsicht in Dokumente über deren Richtigkeit vergewissern:
- bei natürlichen Personen: Name, alle Vornamen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Art des Ausweises, Ausweisnummer und ausstellende Behörde. Überprüfung durch Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild, mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird (Personalausweis, Reisepass),
- bei juristischen Personen oder Personengesellschaften: Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung, Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter. Zusätzlich ist in diesen Fällen die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten zwingend vorzunehmen. Anhand eines Auszuges aus dem Handels oder Genossenschaftsregisters oder einem vergleichbaren amtlichen Register müssen wir uns über die Richtigkeit der vorstehenden Angaben vergewissern.
Wir weisen darauf hin, dass wir verpflichtet sind die erhobenen Daten mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Merkblatt der Landesdirektion Sachsen bezüglich der uns gesetzlich auferlegten Pflichten.